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Dauergrabpflege in zwei Varianten

Variante 1: Dauergrabpflege-Auftrag, z.B. als Jahrespflege

Sie können die Grabpflege auch für ein komplettes Jahr an uns vergeben. Ihr Grab wird dann während des gesamten Jahres von uns gepflegt und entsprechend des vereinbarten Leistungspakets nach Ihren Wünschen bepflanzt. Die Abrechnung erfolgt jeweils nach der saisonalen Bepflanzung. Die Vertragszeit endet mit Ablauf des Jahres. Sie können sich für das nächste Jahr somit neu entscheiden.

Die Dauergrabpflege ist eine Full-Service-Dienstleistung, bei der Sie sich um nichts kümmern müssen. Bei dieser Variante übernehmen wir alle mit Ihnen vereinbarten Grabpflegeleistungen für einen fest definierten Zeitraum. Eine Dauergrabpflege ist ein Komplettangebot, das sich flexibel auf Ihre Bedürfnisse zuschneiden lässt: Sie entscheiden über das Paket der Grabpflegeleistungen und die Dauer der Pflege. Die daraus resultierenden Kosten werden vertraglich festgelegt und im Voraus auf ein Treuhandkonto einbezahlt.

 

Ihr Vorteil: Preissteigerungen in diesem Zeitraum werden aufgefangen. Der Mindestzeitraum für einen Dauerpflegevertrag beträgt 5 Jahre. Immer häufiger werden Pflegeverträge für die gesamte Ruhedauer eines Grabs vereinbart.

Sinnvoll ist ein Dauerpflege-Vertrag

 

  • wenn Sie aus beruflichen oder privaten Gründen nur wenig Zeit haben und sich nicht selbst um das Grab Ihrer Angehörigen kümmern können
  • wenn Sie die körperlich schweren Pflegeaufgaben gerne abgeben möchten
  • wenn Sie nicht am Ort wohnen

 

Wegen der unkomplizierten Abwicklung, der hohen finanziellen Sicherheit und der verlässlichen Qualitätskontrolle genießt die Dauergrabpflege seit vielen Jahren einen wachsenden Zuspruch.

Die Vorteile bei der Dauergrabpflege:

  1. Der Leistungsumfang wird individuell mit Ihnen festgelegt
  2. Das Grab wird hinsichtlich der geleisteten Pflegeleistungen regelmäßig und unabhängig vonder Treuhandstelle Württembergische Friedhofsgärtner Genossenschaft eG überprüft
  3. Die Grabpflege ist günstig, weil Preissteigerungen wegfallen
  4. Ihr Geld wird mündelsicher nach festgelegten Richtlinien angelegt
  5. Bei entsprechender Vertragsgestaltung können die Hinterbliebenen den Vertrag nicht rückgängig machen

Dauergrabpflege

Mögliche Leistungen für die Dauerpflege einer Grabstätte

 

  • Laufende Betreuung in Form von Säuberung, Beschneiden und Gießen
  • Jahreszeitliche Wechselbepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstblumen
  • Festlichen Grabschmuck zu Allerheiligen oder am Totensonntag
  • Frische Blumen und Gebinde an besonderen Gedenktagen wie Geburtstag, Todestag, Hochzeitstag
  • Wintergrab-Eindeckung mit Tannengrün
  • Zuverlässige Erneuerung nach Einsenkungen und Nachbeerdigungen
  • Garantierte Neuanlage in vereinbarten Abständen

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot für die Dauergrabpflege.

Download Dauer-Grabpflege Broschüre

Variante 2: Dauerpflege-Vertrag

Dauerpflege-Vertrag als Vorsorge

„Wer wird sich später einmal um mein Grab kümmern?“ Falls auch Sie sich diese Frage stellen, kann ein Dauerpflegevertrag für Sie sinnvoll sein. Ein Dauerpflegevertrag kann bereits zu Lebzeiten abgeschlossen werden. Dieser „Vorsorge-Pflegevertrag“ ist sinnvoll, wenn Sie gerne selbst bestimmen möchten, wie Ihr Grab später einmal gepflegt werden soll.

Wenn Sie selbst zu Lebzeiten alles für die Zeit danach regeln möchten, wird bei der Genossenschaft ein Treuhandkonto für die Finanzierung der von Ihnen gewünschten Leistungen eröffnet. Diese Treuhandstelle gewährleistet die Ausführung der Grabpflege-Leistungen nach Ihren Tod durch unser Haus. Sie kontrolliert jede Grabstätte, zu der ein Treuhandvertrag vorliegt, mindestens einmal pro Jahr unangemeldet und vor Ort. Neben dem Allgemeinzustand werden alle zum Termin vereinbarten Leistungen überprüft.

Mit einem Vorsorge-Pflegevertrag entlasten Sie Ihre Angehörigen nicht nur finanziell. Und Sie bestimmen selbst, wie Ihr Grab aussehen wird. Wenn Sie über die Dauerpflege als Vorsorge gerne mehr wissen möchten.

Informationen zum Vorsorge-Pflegevertrag